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Achtung: hohe Summen sind nur begrenzt geschützt

Ist Ihr Immobilien-Verkaufserlös gegen eine Bankinsolvenz abgesichert?

Nach dem Verkauf liegt oft ein Vermögen auf dem Konto. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt aber nur 100.000 € – erhöht auf 500.000 € nur für 6 Monate. Prüfen Sie in 3 Minuten, ob und wie lange Ihr Geld wirklich sicher ist.

Jetzt Sicherungs-Status ermitteln

Kostenlos · anonym · in 3 Minuten

Große Summen, ein Konto

Immobilien-Erlöse liegen fast immer deutlich über der 100.000-€-Grenze – oft auf einem einzigen Konto.

Die Frist läuft

Die erhöhte Sicherung bis 500.000 € gilt nur 6 Monate ab Geldeingang. Danach zählt wieder nur die Standardgrenze.

Im Ernstfall verloren

Wird die Bank insolvent, ist der ungeschützte Teil im Zweifel weg – ausgerechnet Ihr Lebenswerk aus dem Verkauf.

Ihr Einlagensicherungs-Check

Beantworten Sie vier kurze Fragen – Sie sehen sofort, wie viel Ihres Verkaufserlöses aktuell und langfristig geschützt ist.

1. Ist der Verkaufserlös bereits auf Ihrem Konto?

450.000 €

3. War die Immobilie selbst genutzt (Eigenheim)?

Nur bei selbst genutzten Wohnimmobilien gilt die erhöhte Sicherung.

4. Läuft der Erlös auf ein Gemeinschaftskonto?

Bei zwei Kontoinhabern verdoppeln sich die Sicherungsgrenzen.

Ihr Sicherungs-Status

Jetzt vollständig – aber die Uhr läuft

Aktuell gedeckt450.000 € von 450.000 €
Nach Ablauf der 6-Monats-Frist sinkt die Deckung auf 100.000 € – dann wären 350.000 € ungeschützt.

Ihr Verkaufserlös ist derzeit durch die erhöhte Einlagensicherung (bis 500.000 €, § 8 Abs. 2 EinSiG) vollständig geschützt. Dieser Schutz endet jedoch 6 Monate nach Geldeingang – danach gilt nur noch die Standardgrenze.

Persönliche Empfehlung per E-Mail

Sie erhalten die Voraussetzungen für die erhöhte Sicherung, konkrete nächste Schritte (z. B. Kontensplitting, Umschichtung in Sondervermögen) und eine Einschätzung zur Sicherheit Ihres Instituts.

Kostenlos & unverbindlich. Details in der Datenschutzerklärung.

Grundlage: Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) – 100.000 € je Einleger und Institut (§ 8 Abs. 1), erhöht auf 500.000 € für 6 Monate u. a. beim Verkauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie (§ 8 Abs. 2). Bildungszweck, keine Rechts- oder Anlageberatung.

So sichern Sie Ihren Erlös dauerhaft ab

  • Auf mehrere Institute verteilen

    Pro Bank mit eigener Lizenz gilt die Sicherung erneut. Kontensplitting erhöht den geschützten Betrag.

  • In Sondervermögen umschichten

    Breit gestreute ETFs sind Sondervermögen und fallen nicht in die Bankinsolvenz – unabhängig von der Höhe.

  • Frist im Blick behalten

    Handeln Sie innerhalb der 6 Monate und dokumentieren Sie die Herkunft (Nachweispflicht für die erhöhte Sicherung).

  • Institut prüfen

    Nicht jede Bank ist gleich solide. Eine Einschätzung zur Sicherheit Ihres Instituts gehört dazu.

Unabhängig & ohne Produktverkauf: Als Honorarberater erhalten wir keine Provisionen. Unsere Empfehlung dient allein Ihrer Sicherheit. Mehr dazu unter Unsere Mission.

Häufige Fragen

Quellen

  1. [1]Einlagensicherung – Verbraucherinformation BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) (2024)
  2. [2]Gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) EdB (2024)
  3. [3]Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), § 8 Bundesministerium der Justiz – gesetze-im-internet.de (2024)