Entsparen: Vom Vermögen leben
Kapitalerhalt: nur die Erträge entnehmen
Beim Kapitalerhalt entnehmen Sie nur so viel, wie das Depot real (nach Inflation) erwirtschaftet – die Substanz bleibt erhalten. Das schützt vor dem Aufbrauchen des Vermögens und ermöglicht Vererben, bedeutet aber eine niedrigere Entnahme als beim geplanten Kapitalverzehr.
Aktualisiert am 22. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die Idee des Kapitalerhalts
Beim Kapitalerhalt entnehmen Sie nur den Teil der Rendite, der über die Inflation hinausgeht – die reale Rendite. Damit bleibt die Kaufkraft Ihres Vermögens erhalten. Wirft ein breit gestreutes Depot langfristig etwa 5–7 % nominal ab und liegt die Inflation bei 2 %, bleiben real grob 3–5 %, von denen Sie einen sicherheitsorientierten Teil entnehmen.
| Merkmal | Kapitalerhalt | Kapitalverzehr |
|---|---|---|
| Entnahme p.a. | niedriger (~2–4 %) | höher (~4–5 %+) |
| Vermögen am Ende | bleibt erhalten | geplant aufgebraucht |
| Vererbbar | ja | nur Rest |
| Braucht Enddatum | nein | ja (Lebenserwartung) |
| Risiko, „zu lange zu leben“ | gering | vorhanden |
Für wen sich Kapitalerhalt eignet
Kapitalerhalt passt, wenn Sie:
- kein Enddatum setzen möchten (Sie wissen nicht, wie lange Sie leben),
- vererben möchten,
- ein großes Vermögen haben, sodass auch die niedrigere Rate genügt (typisch nach einem Immobilienverkauf).
Wer dagegen ein begrenztes Vermögen möglichst gut ausschöpfen will, wählt den geplanten Kapitalverzehr – mit den Strategien der variablen Entnahme.
Mischform ist erlaubt
Viele kombinieren beides: Kapitalerhalt für den Grundbedarf und einen bewussten Teilverzehr für zusätzliche Wünsche in den aktiven Ruhestandsjahren. Wichtig ist, dass die Entnahme insgesamt tragfähig bleibt.
Entnahmeplanrechner
Wie lange trägt dein Kapital im Ruhestand?
Das Kapital trägt über den gesamten Zeitraum.
Vereinfachtes Modell mit konstanter Rendite. Reale Renditereihenfolgen (Sequence-of-Returns-Risiko) können das Ergebnis deutlich verändern.
Häufige Fragen
Quellen
- [1]Vom Vermögen leben – Strategien – Stiftung Warentest / Finanztest (2024)
- [2]Entnahme und Kapitalerhalt – Verbraucherzentrale (2024)