Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Sie über den Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt – Steuern und Sozialabgaben fallen erst später an. Mit dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss kann sich das lohnen; wegen späterer Steuer und Verbeitragung ist die bAV aber kein Selbstläufer.
Aktualisiert am 23. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttolohns direkt in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Weil das vor Steuern und Sozialabgaben geschieht, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen – der Beitrag „kostet“ Sie netto weniger als er einzahlt. Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg (häufig Direktversicherung).
Der Arbeitgeberzuschuss
Seit 2019 (für Neuverträge) bzw. 2022 (für Bestandsverträge) muss der Arbeitgeber mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er selbst Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr. Dieser Zuschuss ist der entscheidende Hebel: Je höher er ausfällt, desto attraktiver die bAV.
Nachgelagerte Besteuerung
Der Haken: Was heute steuer- und abgabenfrei bleibt, wird in der Rente fällig. Die Auszahlungen sind dann voll zu versteuern und unterliegen in der Regel dem vollen Krankenversicherungsbeitrag der Rentner. Zudem mindert die Entgeltumwandlung leicht Ihre spätere gesetzliche Rente, weil weniger Beiträge einfließen.
| Pro | Contra |
|---|---|
| Ersparnis bei Steuer & Sozialabgaben heute | volle Steuer + KV-Beitrag in der Rente |
| Arbeitgeberzuschuss (mind. 15 %) | mindert leicht die gesetzliche Rente |
| bequem über die Gehaltsabrechnung | oft wenig flexible, teils teure Verträge |
| Insolvenzschutz des Anbieters | an den Arbeitgeber/Anbieter gebunden |
Faustregel
Die bAV lohnt sich vor allem bei hohem Arbeitgeberzuschuss und günstigen Konditionen. Ohne nennenswerten Zuschuss und bei teuren Verträgen kann eine flexible private ETF-Vorsorge unterm Strich besser abschneiden. Ein Vergleich der konkreten Konditionen lohnt sich.
Häufige Fragen
Quellen
- [1]Betriebliche Altersvorsorge – Ratgeber – Stiftung Warentest / Finanztest (2024)
- [2]Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss – Verbraucherzentrale (2024)