Immobilie verkaufen – und den Erlös klug nutzen
Steuer bei der Wiederanlage des Erlöses
Der Verkaufserlös selbst ist steuerlich abgeschlossen – neu ist die Besteuerung der Erträge, die Ihre Anlage künftig erwirtschaftet. Mit Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und einer durchdachten Depotstruktur halten Sie diese Steuer niedrig.
Aktualisiert am 24. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag erklärt Grundlagen zu Bildungszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Was jetzt besteuert wird
Ob der Verkauf selbst steuerpflichtig war, klärt der Beitrag Steuern beim Verkauf. Ist der Erlös auf Ihrem Konto, beginnt eine neue steuerliche Betrachtung: Auf die Erträge Ihrer Wiederanlage – Kursgewinne und Ausschüttungen – fällt künftig die Abgeltungssteuer an, rund 26,4 % inklusive Soli.
Die Steuer legal senken
- Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei – die effektive Belastung sinkt auf rund 18,5 %.
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Paare 2.000 €) pro Jahr bleiben steuerfrei; erteilen Sie einen Freistellungsauftrag.
- Ehegatten-Splitting der Depots: Verteilen Sie Kapital und Freibeträge sinnvoll auf beide Partner.
- Günstigerprüfung: Bei niedrigem Gesamteinkommen (oft im Ruhestand) kann Ihr persönlicher Satz unter 25 % liegen.
Steuer auf einen Gewinn schätzen
Der Rechner zeigt, wie viel von einem künftigen Kursgewinn nach Teilfreistellung und Freibetrag übrig bleibt:
Steuer auf ETF
Abgeltungssteuer, Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag.
Grundlage: Abgeltungssteuer 25 % + Soli, 30 % Teilfreistellung, abzgl. Sparerpauschbetrag. Vereinfacht, keine Steuerberatung.
Thesaurierend oder ausschüttend?
Für die Wiederanlage großer Beträge ist beides möglich. Ausschüttende ETFs helfen, den Sparerpauschbetrag jedes Jahr zu füllen; thesaurierende sind bequemer. Details unter Ausschüttend oder thesaurierend.
Häufige Fragen
Quellen
- [1]Abgeltungssteuer und Freibeträge – Verbraucherzentrale (2024)
- [2]ETF-Besteuerung und Teilfreistellung – Finanztip (2024)