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Immobilie verkaufen – und den Erlös klug nutzen

Steuern beim Immobilienverkauf

Ob beim Verkauf Steuer anfällt, entscheidet vor allem die Spekulationsfrist: Nach zehn Jahren Haltedauer oder bei durchgehender Eigennutzung bleibt der Gewinn steuerfrei. Innerhalb der Frist wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

Aktualisiert am 20. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen zu Bildungszwecken. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Die Spekulationsfrist (10 Jahre)

Der Verkauf einer Immobilie ist ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei – unabhängig von der Höhe. Maßgeblich sind jeweils die Daten der notariellen Kaufverträge.

Ausnahme: Eigennutzung

Auch innerhalb der zehn Jahre bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren durchgehend selbst genutzt wurde – oder von der Anschaffung bis zum Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken diente. Diese Regel macht den Verkauf des selbst bewohnten Eigenheims meist steuerfrei.

SituationSteuer?
Haltedauer über 10 Jahresteuerfrei
Durchgehend selbst genutztsteuerfrei
Selbst genutzt im Verkaufsjahr + 2 Vorjahresteuerfrei
Vermietet, Verkauf innerhalb 10 Jahresteuerpflichtig
Unbebautes Grundstück, Verkauf < 10 Jahresteuerpflichtig
Wann fällt Spekulationssteuer an?

So wird der Gewinn besteuert

Steuerpflichtig ist der Veräußerungsgewinn: Verkaufspreis minus Anschaffungs- und Verkaufskosten (und ggf. minus in Anspruch genommener Abschreibungen). Dieser Gewinn wird dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz (14–45 %) belastet. Eine Schätzung liefert der Rechner:

Spekulationssteuer-Rechner

Steuer beim Immobilienverkauf – Frist und Eigennutzung.

300.000 €
450.000 €
8 Jahre
42 %
Zu versteuernde Steuer
63.000 €

Innerhalb der 10-Jahres-Frist und ohne Eigennutzung wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Wertzuwachs
150.000 €
Steuerpflichtig
150.000 €

Vereinfachte Berechnung ohne Abschreibungen und Werbungskosten. Keine Steuerberatung – im Einzelfall bitte fachlich prüfen lassen.

Geerbte und geschenkte Immobilien

Bei Erbschaft oder Schenkung wird die Immobilie nicht neu „angeschafft“ – Sie treten in die Fußstapfen des Voreigentümers. Dessen ursprüngliches Kaufdatum zählt für die Zehnjahresfrist mit. Hat der Erblasser die Immobilie bereits lange gehalten, kann der Verkauf sofort steuerfrei sein. Davon getrennt zu betrachten ist die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.

Drei-Objekt-Grenze beachten

Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden – dann gelten andere, ungünstigere Steuerregeln. Bei mehreren Verkäufen unbedingt steuerlich beraten lassen.

Häufige Fragen

Quellen

  1. [1]Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) Bundesministerium der Finanzen (2024)
  2. [2]Steuern beim Immobilienverkauf Finanztip (2024)

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