Immobilie verkaufen – und den Erlös klug nutzen
Verkauf vorbereiten: Unterlagen, Energieausweis, Exposé
Ein gut vorbereiteter Verkauf läuft schneller, sicherer und oft zu einem besseren Preis. Die Basis sind vollständige Unterlagen, ein gültiger Energieausweis und ein ehrliches, ansprechendes Exposé. Diese Checkliste zeigt, was Sie brauchen.
Aktualisiert am 20. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Diese Unterlagen brauchen Sie
Käufer und deren Banken verlangen zahlreiche Dokumente. Wer sie frühzeitig zusammenstellt, vermeidet Verzögerungen beim Notartermin und bei der Finanzierung.
| Dokument | Woher | Zweck |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug (aktuell) | Grundbuchamt | Eigentum, Lasten, Rechte |
| Flurkarte / Lageplan | Katasteramt | Lage und Grenzen |
| Energieausweis (gültig) | Aussteller / Energieberater | gesetzlich vorgeschrieben |
| Grundrisse, Wohnflächenberechnung | Bauakte / Architekt | Größe und Aufteilung |
| Bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung, Protokolle, Hausgeldabrechnung | Verwaltung | Rechte, Kosten, Rücklage |
| Nachweise zu Modernisierungen | eigene Unterlagen | Wertsteigerung belegen |
| Gebäudeversicherungsnachweis | Versicherer | laufende Kosten |
Der Energieausweis
Der Energieausweis ist Pflicht: Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und im Exposé mit Pflichtangaben (Energiekennwert, Baujahr, Energieträger, Effizienzklasse) genannt werden. Es gibt den günstigeren Verbrauchsausweis und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis; welcher zulässig ist, hängt von Gebäudeart und Baujahr ab. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder.
Ein überzeugendes Exposé
Das Exposé ist der erste Eindruck. Es sollte enthalten:
- gute Fotos (hell, aufgeräumt, gerade fotografiert) und idealerweise einen Grundriss
- ehrliche, vollständige Angaben zu Größe, Baujahr, Zustand, Ausstattung und laufenden Kosten
- die Energieausweis-Pflichtangaben
- eine sachliche, nicht reißerische Beschreibung
Übertreibungen oder verschwiegene Mängel rächen sich später – bis hin zur Haftung.
Offenbarungspflicht bei Mängeln
Bekannte, nicht offensichtliche Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Schäden) müssen Sie offenlegen. Wird ein Mangel arglistig verschwiegen, haftet der Verkäufer trotz vereinbartem Gewährleistungsausschluss.
Häufige Fragen
Downloads
Quellen
- [1]Energieausweis – Pflichten beim Verkauf (GEG) – Verbraucherzentrale (2024)
- [2]Checkliste Immobilienverkauf – Finanztip (2024)