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Immobilie verkaufen – und den Erlös klug nutzen

Verkauf vorbereiten: Unterlagen, Energieausweis, Exposé

Ein gut vorbereiteter Verkauf läuft schneller, sicherer und oft zu einem besseren Preis. Die Basis sind vollständige Unterlagen, ein gültiger Energieausweis und ein ehrliches, ansprechendes Exposé. Diese Checkliste zeigt, was Sie brauchen.

Aktualisiert am 20. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Diese Unterlagen brauchen Sie

Käufer und deren Banken verlangen zahlreiche Dokumente. Wer sie frühzeitig zusammenstellt, vermeidet Verzögerungen beim Notartermin und bei der Finanzierung.

DokumentWoherZweck
Grundbuchauszug (aktuell)GrundbuchamtEigentum, Lasten, Rechte
Flurkarte / LageplanKatasteramtLage und Grenzen
Energieausweis (gültig)Aussteller / Energieberatergesetzlich vorgeschrieben
Grundrisse, WohnflächenberechnungBauakte / ArchitektGröße und Aufteilung
Bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung, Protokolle, HausgeldabrechnungVerwaltungRechte, Kosten, Rücklage
Nachweise zu Modernisierungeneigene UnterlagenWertsteigerung belegen
GebäudeversicherungsnachweisVersichererlaufende Kosten
Checkliste: typische Verkaufsunterlagen

Der Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht: Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und im Exposé mit Pflichtangaben (Energiekennwert, Baujahr, Energieträger, Effizienzklasse) genannt werden. Es gibt den günstigeren Verbrauchsausweis und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis; welcher zulässig ist, hängt von Gebäudeart und Baujahr ab. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder.

Ein überzeugendes Exposé

Das Exposé ist der erste Eindruck. Es sollte enthalten:

  • gute Fotos (hell, aufgeräumt, gerade fotografiert) und idealerweise einen Grundriss
  • ehrliche, vollständige Angaben zu Größe, Baujahr, Zustand, Ausstattung und laufenden Kosten
  • die Energieausweis-Pflichtangaben
  • eine sachliche, nicht reißerische Beschreibung

Übertreibungen oder verschwiegene Mängel rächen sich später – bis hin zur Haftung.

Offenbarungspflicht bei Mängeln

Bekannte, nicht offensichtliche Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Schäden) müssen Sie offenlegen. Wird ein Mangel arglistig verschwiegen, haftet der Verkäufer trotz vereinbartem Gewährleistungsausschluss.

Häufige Fragen

Downloads

Quellen

  1. [1]Energieausweis – Pflichten beim Verkauf (GEG) Verbraucherzentrale (2024)
  2. [2]Checkliste Immobilienverkauf Finanztip (2024)

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