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Immobilie verkaufen – und den Erlös klug nutzen

Verkaufsprozess Schritt für Schritt

Von der Entscheidung bis zur Auszahlung dauert ein Immobilienverkauf typischerweise drei bis sechs Monate. Wer den Ablauf kennt, kann jeden Schritt vorbereiten und teure Verzögerungen vermeiden.

Aktualisiert am 20. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit

Die acht Schritte im Überblick

  1. 1

    Wert ermitteln & Preis festlegen

    Realistischen Angebotspreis auf Basis von Vergleichsdaten bestimmen. Siehe Marktwert ermitteln.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse & Co. besorgen – siehe Vorbereitung.

  3. 3

    Vermarktung starten

    Exposé erstellen, inserieren, Anfragen sammeln – selbst oder über einen Makler.

  4. 4

    Besichtigungen durchführen

    Interessenten zeigen das Objekt, Fragen beantworten, Ernsthaftigkeit einschätzen.

  5. 5

    Preis verhandeln & Bonität prüfen

    Mit Kaufinteressenten verhandeln und die Finanzierungsbestätigung (Bonität) prüfen lassen.

  6. 6

    Notartermin & Beurkundung

    Der Notar entwirft den Kaufvertrag und beurkundet ihn. Beide Parteien unterschreiben.

  7. 7

    Kaufpreiszahlung

    Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Fälligkeitsmitteilung zahlt der Käufer den Kaufpreis.

  8. 8

    Übergabe & Eigentumsumschreibung

    Schlüsselübergabe, Zählerstände protokollieren; das Grundbuch wird auf den Käufer umgeschrieben.

Warum der Notar Pflicht ist

Ein Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung gültig (§ 311b BGB). Der Notar ist neutral, klärt beide Seiten auf, sichert die Zahlung über eine Auflassungsvormerkung ab und veranlasst die Eintragung. Die Notar- und Grundbuchkosten (rund 1,5 % des Kaufpreises) trägt üblicherweise der Käufer.

Erst Geld, dann Grundbuch

Das Eigentum geht erst mit der Umschreibung im Grundbuch über – und die erfolgt erst, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist. Diese Reihenfolge schützt Sie als Verkäufer.

Nach der Auszahlung

Mit der Kaufpreiszahlung wird ein etwaiges Restdarlehen abgelöst (ggf. mit Vorfälligkeitsentschädigung), und der Netto-Erlös steht Ihnen zur Verfügung. Wie Sie ihn strukturiert anlegen, lesen Sie unter Was passiert mit dem Verkaufserlös?.

Häufige Fragen

Downloads

Quellen

  1. [1]Ablauf des Immobilienverkaufs Verbraucherzentrale (2024)
  2. [2]Notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf (§ 311b BGB) Bundesnotarkammer (2024)

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