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Immobilie verkaufen – und den Erlös klug nutzen

Vorfälligkeitsentschädigung bei laufendem Darlehen

Wer eine Immobilie mit laufendem Kredit verkauft, löst das Darlehen vorzeitig ab. Dafür darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – den Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Sie lässt sich abschätzen und in bestimmten Fällen vermeiden oder anfechten.

Aktualisiert am 20. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Lösen Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig ab, entgehen der Bank die vertraglich vereinbarten Zinsen. Als Ausgleich darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) verlangen. Sie ist rechtlich zulässig, aber der Höhe nach begrenzt und nachprüfbar.

Wovon die Höhe abhängt

Die VFE steigt mit:

  • der Restschuld (je höher, desto mehr entgangene Zinsen)
  • der Restlaufzeit der Zinsbindung (je länger, desto teurer)
  • der Zinsdifferenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagezins

Ist das aktuelle Zinsniveau höher als Ihr alter Zins, kann die VFE sehr niedrig oder sogar null sein.

FaktorWirkung auf die VFE
Hohe Restschuldhöher
Lange Restzinsbindunghöher
Großer Zinsvorteil der Bank (alter Zins > neuer Zins)höher
Vereinbarte Sondertilgungsrechtesenkend
Aktueller Zins ≥ Vertragszinssehr niedrig / null
Einflussfaktoren auf die Vorfälligkeitsentschädigung

Wann die VFE entfällt oder sinkt

  • 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens können Sie mit sechs Monaten Frist kostenfrei kündigen (§ 489 BGB) – ganz ohne VFE.
  • Fehlerhafte Angaben: Ist die Widerrufsbelehrung oder die Berechnungsmethode fehlerhaft, kann der Anspruch der Bank ganz oder teilweise entfallen. Eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale kann sich lohnen.
  • Darlehensmitnahme: Manchmal lässt sich der Kredit auf ein neues Objekt übertragen.

Erst rechnen, dann verkaufen

Fordern Sie von Ihrer Bank eine schriftliche Berechnung der VFE an und beziehen Sie den Betrag in die Liquiditätsplanung ein. So kennen Sie Ihren echten Netto-Erlös vor der Unterschrift.

Häufige Fragen

Quellen

  1. [1]Vorfälligkeitsentschädigung – Rechte und Berechnung Verbraucherzentrale (2024)
  2. [2]Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB Stiftung Warentest / Finanztest (2024)

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